Objektkontrolle
Definierte Bereiche in vereinbarter Frequenz prüfen.
Hauswartung ist kein einzelner Handgriff, sondern ein wiederkehrender Objektprozess. Kontrollpunkte, Aufgaben, Frequenzen und Eskalationswege sollten klar festgelegt sein.

Welche Aufgaben wirklich dazugehören, wird pro Liegenschaft definiert – ohne pauschale Leistungsversprechen.
Definierte Bereiche in vereinbarter Frequenz prüfen.
Eingänge, Verkehrsflächen und weitere Zonen nach Auftrag.
Nur im vereinbarten und fachlich geeigneten Rahmen.
Auffälligkeiten nachvollziehbar an zuständige Stelle weitergeben.
Wiederkehrende Reinigungsaufgaben separat definieren.
Geeignete saisonale Pflege nach Objekt und Auftrag.
Ein klarer Hauswartungsplan verbindet Objektbereiche, Frequenzen, Meldungen und vereinbarte kleine Unterhaltsaufgaben.
Objekt, gewünschte Aufgaben und Frequenz beschreiben.
Bereiche, Kontrollpunkte und Zuständigkeiten prüfen.
Leistungsplan und Umfang schriftlich festhalten.
Kontrollen und vereinbarte Aufgaben durchführen.
Auffälligkeiten dokumentieren und definierte Folgeschritte melden.
Keine allgemeine Liste gilt automatisch. Der Leistungsumfang wird pro Objekt schriftlich festgelegt.
Nur Aufgaben, für die der vereinbarte und fachlich geeignete Rahmen gegeben ist. Spezialgewerke müssen separat eingeordnet werden.
Die Frequenz wird objektbezogen vereinbart.
Ja, Reinigungsaufgaben können als eigener Bestandteil des Objektplans vereinbart werden.
REIMEX erstellt daraus einen objektbezogenen Leistungsrahmen.